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So geht die Prüfung

Sie prüfen Ihre Geschäftskontakte gegen folgende Sanktionslisten:

  • EU: CFSP, Sanktionen aus Embargo-VO RU/BY (EUCM + EUDU)
  • USA: DPL, EL, UVL, SDN, OFAC-CSL
  • Listen anderer Länder: UK-Sanctions-List

Geprüft wird mit einem Ähnlichkeitswert von 80.

Erst wenn alle Treffer bearbeitet sind, kann das Protokoll der Dateiprüfung abgespeichert werden. Bei bestehender Personenidentität können Sie mit der SOLID-Prüfung „Trefferbewertung” mögliche Rechtsfolgen für Ihr Geschäft ermitteln.

Bitte beachten Sie, dass eine Überprüfung natürlicher Personen gegen die hinterlegten Listen nur erfolgen darf, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit gemäß DSGVO festgestellt wurde.

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Sie sind in besten Händen.

Dr. Ulrike Jasper ist Juristin und betreut seit mehr als 15 Jahren exportkontrollrechtliche Themen bei der AEB SE.

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